Parkplatz-Ordnung
Emerholzweg 73

 

1. Definition

Mit der Annahme des Parktickets, einer Dauer-Zufahrtsberechtigung oder der tatsächlichen Einfahrt eines Fahrzeuges kommt ein Mietvertrag über einen Fahrzeugabstellplatz zu den nachstehenden Bedingungen zustande und der Benutzer – im folgenden Mieter*in genannt – erkennt diese Bedingungen an. Weder die Verwahrung noch die Bewachung des abgestellten Fahrzeuges oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die eine Stellplatz-Überlassung hinausgeht, sind Gegenstand dieses Regulariums.

2. Nutzung

Die Benutzung der ausgewiesenen Stellflächen erfolgt auf eigene Gefahr der Mieter*in. Mit dem Abstellen gilt der Abstellplatz als ordnungsgemäß übergeben. Die IGG Malzfabrik mbH – nachstehend Vermieter genannt – haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich von ihr oder ihren Angestellt*innen oder Beauftragten in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verschuldet wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, unverzüglich offensichtliche Schäden vor Verlassen des Next-Malzfabrik-Geländes unter Vorlage des Parkscheins dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter*innen oder sonstige dritte Personen, insbesondere durch unerlaubte Handlungen an dem Fahrzeug oder seinem Inhalt, entstanden sind. Der/die Mieter*in ist nicht berechtigt, Fahrzeuge mit undichten Treibstoff-Anlagen oder anderen Mängeln, die den Betrieb des Vermieters und deren Mieter*innen gefährden könnten, abzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur ein eingeschränkter Winterdienst erfolgt.

3. Schäden

Der/die Mieter*in haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter, dessen Mitarbeiter*innen oder anderen Mieter*innen entstehen. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, die Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der/die Mieter*in haftet auch für von ihm herbeigeführte Verunreinigungen des Abstellplatzes und des Geländes des Vermieters.

4. Zu Beachten

Der/die Mieter*in hat die Verkehrszeichen und sonstige Bestimmungen zu beachten, sowie den Anweisungen des Personals des Vermieters Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Der/die Mieter*in kann einen Abstellplatz im Rahmen der entsprechend markierten Bereiche frei wählen. Lieferant*innen dürfen die Ladetätigkeit nur in den ausgewiesenen oder den ihnen zugewiesenen Bereichen ausüben.

5. Regelübersicht

  • Wer als Besucher*in bzw. Gast keine freie Parkfläche findet, muss den Parkplatz wieder verlassen.
  • Auf dem gesamten Gelände haben Fußgänger*innen Vorrecht vor Fahrzeugen.
  • Das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen und Schrottfahrzeugen ist untersagt.
  • Die Durchführung von Reparaturarbeiten, Ölwechsel, das Waschen und Betanken von Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.
  • Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.
  • Die Höhe des Mietpreises ist der ausgehängten Preisliste zu entnehmen bzw. vorher zu erfragen.
  • Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Ausnahmen sind mit dem Vermieter abzusprechen.
  • Das Nutzen der Parkflächen für andere Zwecke als Parken (Zwischenlagern von Material, Containern, Wechselbrücken,...) ist nur mit vorheriger Genehmigung gestattet.
  • Lokale und zeitlich begrenzte Ausnahme- und Sonderregelungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei Baumaßnahmen oder zur Durchführung von Veranstaltungen, sind möglich.

6. Verstöße

Im Falle des Verstoßes gegen diese Ordnung, vor allem bei ordnungswidrigem Parken, können Fahrzeuge kostenpflichtig umgesetzt oder – sofern das nicht möglich ist – abgeschleppt werden. Ordnungswidrig parkt insbesondere, wer mit seinem Fahrzeug Zufahrts- oder Rettungswege blockiert, das Befahren oder Verlassen einzelner oder mehrerer Stellplätze behindert oder wer die Nutzung des Parkplatzes auf andere Weise ordnungswidrig stört. Wird der Abschleppdienst aufgrund ordnungswidrigen Parkens bestellt, so sind die Anfahrtskosten auch dann zu tragen, wenn der Abschleppvorgang nicht ausgeführt wird.

7. Kontakt

Bei Problemen oder Fragen kann man sich während der Öffnungszeiten gerne an uns wenden:
+49 711 528 527-0

8. Betreiber/Pächter

FSE Facility GmbH
Grugstatt 9
74199 Untergruppenbach

9. Eigentümer

Dzwei Projektentwicklung GmbH
Freiberger Strasse 17
74379 Ingersheim